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Kniha Exodus

Biblia - Sväté písmo

(ELB - Nemecký - Elberfelder)

Ex 21, 1-36

1 Und dies sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst: 2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst. 3 Wenn er allein gekommen ist, soll er allein ausgehen; wenn er eines Weibes Mann war, soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Wenn sein Herr ihm ein Weib gegeben und sie ihm Söhne oder Töchter geboren hat, so sollen das Weib und ihre Kinder ihrem Herrn gehören, und er soll allein ausgehen. 5 Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen, 6 so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig. 7 Und so jemand seine Tochter zur Magd verkauft, soll sie nicht ausgehen, wie die Knechte ausgehen. 8 Wenn sie in den Augen ihres Herrn mißfällig ist, die er für sich bestimmt hatte, so lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat. 9 Und wenn er sie seinem Sohne bestimmt, so soll er ihr tun nach dem Rechte der Töchter. 10 Wenn er sich eine andere nimmt, so soll er ihre Nahrung, ihre Kleidung und ihre Beiwohnung nicht vermindern. 11 Und wenn er ihr diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst ausgehen, ohne Geld. 12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden; 13 hat er ihm aber nicht nachgestellt, und Gott hat es seiner Hand begegnen lassen, so werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 14 Und so jemand wider seinen Nächsten vermessen handelt, daß er ihn umbringt mit Hinterlist, von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, daß er sterbe. 15 Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden. 16 Und wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder er wird in seiner Hand gefunden, der soll gewißlich getötet werden. 17 Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden. 18 Und wenn Männer hadern, und einer schlägt den anderen mit einem Steine oder mit der Faust, und er stirbt nicht, sondern wird bettlägerig: 19 wenn er aufsteht und draußen an seinem Stabe wandelt, so soll der Schläger schuldlos sein; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihn völlig heilen lassen. 20 Und so jemand seinen Knecht oder seine Magd mit dem Stocke schlägt, daß er unter seiner Hand stirbt, so soll er gewißlich gerächt werden: 21 nur wenn er einen Tag oder zwei Tage leben bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld. 22 Und wenn Männer sich streiten und stoßen ein schwangeres Weib, daß ihr die Frucht abgeht, und es geschieht kein Schaden, so soll er gewißlich an Geld gestraft werden, jenachdem der Mann des Weibes ihm auferlegen wird, und er soll es geben durch die Richter. 23 Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du geben Leben um Leben, 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme. 26 Und so jemand in das Auge seines Knechtes oder in das Auge seiner Magd schlägt und verdirbt es, so soll er ihn frei entlassen um sein Auge. 27 Und wenn er den Zahn seines Knechtes oder den Zahn seiner Magd ausschlägt, so soll er ihn frei entlassen um seinen Zahn. 28 Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder ein Weib, so soll der Ochse gesteinigt, und auch sein Besitzer soll getötet werden. 30 Wenn ihm eine Sühne auferlegt wird, so soll er das Lösegeld seines Lebens geben nach allem, was ihm auferlegt wird. 31 Mag er einen Sohn stoßen oder eine Tochter stoßen, so soll ihm nach diesem Rechte getan werden. 32 Wenn der Ochse einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll sein Besitzer ihrem Herrn dreißig Silbersekel geben, und der Ochse soll gesteinigt werden. 33 Und wenn jemand eine Grube öffnet, oder wenn jemand eine Grube gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Ochse oder ein Esel hinein, 34 so soll es der Besitzer der Grube erstatten: Geld soll er dem Besitzer desselben zahlen, und das tote Tier soll ihm gehören. 35 Und wenn jemandes Ochse den Ochsen seines Nächsten stößt, daß er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und den Erlös teilen, und auch den toten sollen sie teilen. 36 Ist es aber bekannt gewesen, daß der Ochse vordem stößig war, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewißlich Ochsen für Ochsen erstatten, und der tote soll ihm gehören.

Ex 21, 1-36





Verš 2
So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
Dt 15:12 - Wenn dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; und im siebten Jahre sollst du ihn frei von dir entlassen.
Jer 34:14 - Am Ende von sieben Jahren sollt ihr ein jeder seinen Bruder entlassen, den Hebräer, der sich dir verkauft hat; er soll dir sechs Jahre dienen, und dann sollst du ihn frei von dir entlassen. Aber eure Väter hörten nicht auf mich und neigten ihr Ohr nicht.

Verš 5
Wenn aber der Knecht etwa sagt: Ich liebe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder, ich will nicht frei ausgehen,
Dt 15:16 - Und es soll geschehen, wenn er zu dir spricht: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil ihm wohl bei dir ist-

Verš 12
Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, soll gewißlich getötet werden;
Lv 24:17 - Und wenn jemand irgend einen Menschen totschlägt, so soll er gewißlich getötet werden.

Verš 15
Und wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, soll gewißlich getötet werden.
Mt 15:4 - Denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

Verš 17
Und wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden.
Lv 20:9 - Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut ist auf ihm.
Prís 20:20 - Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, dessen Leuchte wird erlöschen in tiefster Finsternis.
Mt 15:4 - Denn Gott hat geboten und gesagt: "Ehre den Vater und die Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."
Mk 7:10 - Denn Moses hat gesagt: "Ehre deinen Vater und deine Mutter!" und: "Wer Vater oder Mutter flucht, soll des Todes sterben."

Verš 24
Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,
Lv 24:20 - Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einem Menschen eine Verletzung zufügt, also soll ihm zugefügt werden.
Dt 19:21 - Und dein Auge soll nicht schonen: Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß!
Mt 5:38 - Ihr habt gehört, daß gesagt ist: Auge um Auge, und Zahn um Zahn.

Verš 28
Und wenn ein Ochse einen Mann oder ein Weib stößt, daß sie sterben, so soll der Ochse gewißlich gesteinigt, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein.
Gn 9:5 - und wahrlich, euer Blut, nach euren Seelen, werde ich fordern; von jedem Tiere werde ich es fordern, und von der Hand des Menschen, von der Hand eines jeden, seines Bruders, werde ich die Seele des Menschen fordern.

Ex 21,1 - Verše 20. a 21. sú dôkazom, že ani otrok–cudzinec nebol vystavený ľubovôli svojho pána.

Ex 21,2-3 - Hebrej sa mohol stať otrokom iného Hebreja alebo preto, že sa predal sám pre svoju chudobu (Lv 25,39), alebo ako zlodej, ktorý nemohol nahradiť škodu, bol predaný do otroctva (Ex 22,3). Izraelský otec mohol predať svoje deti (21,7; Neh 5,5; Iz 50,1). Aj dlžník sa mohol stať otrokom, keď nemohol splatiť svoj dlh (2 Kr 4,1 n. a Neh 5,2). Izraelita, nech sa dostal akýmkoľvek spôsobom do otroctva, neostal otrokom u svojho izraelského pána dlhšie ako sedem rokov. V siedmom roku, po šesťročnej službe, prepúšťali ho na slobodu.

Ex 21,12-14 - Len skutočný vinník mal sa potrestať smrťou. Podľa Nm 35,12; Dt 19,12 vina sa zisťovala pred súdom. Kto niekoho zabil neúmyselne alebo keď sa o jeho vine mohlo pochybovať, mohol si svoj život zachrániť útekom do jedného zo šiestich miest útočišťa. Pri nastúpení nového veľkňaza dostal úplnú slobodu. Kým Izraeliti putovali na púšti, miestom útočišťa bol zaiste oltár zápalných obetí. Tak to bolo u ostatných Semitov a iných starovekých národov.

Ex 21,23-25 - Zákon krvnej pomsty a zákon odvety, ktorými sa trestalo a odčiňovalo krvipreliatie, celkom ruší až Kristus (Mt 5,38). Telesné poranenie bolo možno odčiniť peňažitou pokutou.